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   OLG Dresden, 02.11.2004 - WVerg 11/04   

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OLG Dresden, 02.11.2004 - WVerg 11/04 (https://dejure.org/2004,3706)
OLG Dresden, Entscheidung vom 02.11.2004 - WVerg 11/04 (https://dejure.org/2004,3706)
OLG Dresden, Entscheidung vom 02. November 2004 - WVerg 11/04 (https://dejure.org/2004,3706)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Sachsen

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  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Bauauftrag: entscheidend ist ein Funktionszusammenhang; irgendwelche Einbaumaßnahmen sind nicht erforderlich

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 99 Abs. 3; BGB § 90
    Kauf von Ausstattungszubehör als Bauleistung im vergaberechtlichen Sinn

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Was ist ein Bauauftrag?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Umfang der zur Annahme eines Bauauftrages führenden Bauleistung; Anforderungen an die Funktionsfähigkeit und deren Umfang bei der Herstellung eines Bauwerkes; Kauf der Ausstattung eines Gebäudes dienenden Zubehörs als Bauleistung

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Lieferung bei Bauauftrag

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann sind Kosten des Beigeladenen im Beschwerdeverfahren erstattungsfähig? (IBR 2005, 1088)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Erstausstattung einer Berufsschule mit Maschinen und Werkzeugen: Liefer- oder Bauauftrag? (IBR 2005, 1040)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 914 (Ls.)
  • VergabeR 2005, 258
 
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Wird zitiert von ... (23)

  • OLG Düsseldorf, 16.10.2019 - Verg 66/18

    Wann ist eine Produktvorgabe aus technischen Gründen sachlich gerechtfertigt?

    Ausgehend von § 103 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB, der das Bauwerk als Ergebnis einer Gesamtheit von Tief- und Hochbauarbeiten beschreibt, das seinem Wesen nach eine wirtschaftliche technische Funktion erfüllen soll, werden von der vergaberechtlichen Rechtsprechung in Einschränkung des Lieferauftrags Beschaffungsmaßnahmen als Bauauftrag qualifiziert, wenn die Anlagen für ein funktionsfähiges Bauwerk erforderlich und von wesentlicher Bedeutung sind (OLG München, Beschlüsse vom 19. März 2019, Verg 3/19 - juris, Rn. 88; OLG Dresden, Beschluss vom 2. November 2004, WVerg 11/04; BayObLG, Beschluss vom 23. Juli 2002, Verg 17/02 - juris, Rn. 7; Pünder/Schellenberg, Vergaberecht, 3. Auflage 2019, § 103 Rn. 62; Eschenbruch in Kulartz/Kus/Portz/Prieß, Kommentar zum GWB-Vergaberecht, 4. Auflage 2016, § 103 Rn. 396).

    Schon der Bekanntmachungstext nimmt an keiner Stelle Bezug auf die Herstellung einer "funktionalen Einheit" von Gebäude und Alarmierungssystem (zu diesem Gesichtspunkt, vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 2. November 2004, WVerg 11/04).

  • OLG Düsseldorf, 30.04.2014 - Verg 35/13

    Abgrenzung von Bau- und Lieferauftrag

    Daran gemessen haben die Oberlandesgerichte Brandenburg (Beschluss vom 29. März 2012 - Verg W 2/12, VergabeR 2013, 49) und Dresden (Beschluss vom 2. November 2004 - WVerg 11/04, VergabeR 2005, 258; ähnlich OLG Jena, VergabeR 2003, 97) anders entschieden, weil sie den Fall einer zweiten Variante des Bauauftrags trotz nicht gegebener Tief- oder Hochbauarbeiten angenommen haben.
  • VK Südbayern, 15.03.2016 - Z3-3-3194-1-03-01/16

    Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Aufhebung des Vergabeverfahrens

    Die Lieferung von Einrichtungsgegenständen wie Möbeln zur Erstausstattung eines Neubaus ist dann als Bauauftrag nach § 99 Abs. 3 GWB anzusehen, wenn die Lieferung zur vorgesehenen Nutzung des Gebäudes in seiner technischen und wirtschaftlichen Funktion erforderlich ist (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 02.11.2004 -WVerg 11/04).
  • OLG Düsseldorf, 11.12.2019 - Verg 53/18

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer

    Ausgehend von § 103 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB, der das Bauwerk als Ergebnis einer Gesamtheit von Tief- und Hochbauarbeiten beschreibt, das seinem Wesen nach eine wirtschaftliche technische Funktion erfüllen soll, werden von der vergaberechtlichen Rechtsprechung in Einschränkung des Lieferauftrags Beschaffungsmaßnahmen als Bauauftrag qualifiziert, wenn die Anlagen für ein funktionsfähiges Bauwerk erforderlich und von wesentlicher Bedeutung sind (OLG München, Beschlüsse vom 19. März 2019, Verg 3/19 - juris, Rn. 88; OLG Dresden, Beschluss vom 2. November 2004, WVerg 11/04; BayObLG, Beschluss vom 23. Juli 2002, Verg 17/02 - juris, Rn. 7; Pünder/Schellenberg, Vergaberecht, 3. Auflage 2019, § 103 Rn. 62; Eschenbruch in Kulartz/Kus/Portz/Prieß, Kommentar zum GWB-Vergaberecht, 4. Auflage 2016, § 103 Rn. 396).
  • OLG München, 19.03.2019 - Verg 3/19

    Finanzierung von Auftraggebern durch die öffentliche Hand

    (2) Beispiele sind der Einbau von Gebäudetechnik (BayObLG, Beschluss vom 23.07.2002 - Verg 17/02, wobei nach Leistungsverzeichnis unter anderem die Verlegung von Kabeln, das Ausheben und anschließende Wiederabdichtung von Kabelgräben, Wanddurchbrüche in Beton und ähnliche bauwerksbezogene Leistungen erforderlich waren), eine Lieferung und Montage zweier Autoklaven und eines Wasserstoffperoxidgenerators für Klinikneubau (OLG Jena, Beschluss vom 31.07.02 - 6 Verg 5/01), ein Planetenprojektor im Neubau eines Planetariums (OLG Brandenburg, Beschluss vom 29.03.12 - Verg W 2/12) und die Lieferung einer kompletten Lehrwerkstatt für die berufliche Ausbildung als Erstausstattung eines neu gebauten Berufsschulzentrums (OLG Dresden, Beschluss vom 02.11.04 - WVerg 11/04) sowie die von der Antragstellerin zitierte Entscheidung der Vergabekammer Niedersachsen, Beschluss vom 25.04.18 - VgK-07/2018 -, betreffend der Beschaffung von Deckenversorgungseinheiten, Modularen Raumsystemen, OP-Leuchten, Beatmungsgeräten, Anästhesie-Arbeitsplätzen für Operationssäle).
  • OLG Brandenburg, 29.03.2012 - Verg W 2/12

    Begriff der Bauleistungen im vergaberechtlichen Sinne; Anforderungen an die

    Es ist vielmehr ausschlaggebend, ob die zu beschaffenden Gegenstände mit dem damit auszustattenden Gebäude insoweit eine Einheit bilden, als sie zur Herbeiführung der Funktionsfähigkeit des Gebäudes erforderlich sind (so auch ausdrücklich OLG Dresden, Beschluss vom 2.11.2004, WVerg 11/04, VergabeR 2005, 258, zitiert nach Juris).
  • OLG München, 28.09.2005 - Verg 19/05

    Keine Bauleistung bei Lieferung marktüblicher Beleuchtung ohne Montage

    Hierzu zählen beispielsweise die Fälle der Vergabe ausschreibungspflichtiger bauhandwerklicher Leistung zusammen mit einer nicht ausschreibungsbedürftigen Lieferverpflichtung (vgl. BayObLG vom 23.1.2003, Verg 2/03) oder die Lieferung und die Montage einer individuell angefertigten Ausstattung eines Gebäudes, die für die beabsichtigte Nutzung und damit zur Herstellung der funktionalen Einheit zwingend notwendig ist (vgl. OLG Dresden vom 2.11.2004 WVerg 11/04 "Lehrwerkstatt").
  • VK Rheinland-Pfalz, 22.05.2014 - VK 1-7/14

    Interimsvergaben: Bieterkreis kann nicht beliebig eingeschränkt werden!

    Die Beigeladene trägt ihre Kosten selbst, da sie sich weder mit Stellungnahmen noch mit der Stellung von Anträgen am Verfahren beteiligt hat (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 02.11.2004, WVerg 0011/04; OLG Thüringen, Beschluss vom 04.04.2003, 6 Verg 4/03).
  • VK Baden-Württemberg, 18.06.2014 - 1 VK 21/14

    Vergabeverfahren: Rechtsnatur eines Vertrages bei sog. typengemischten Verträgen;

    Rechtsprechung und Literatur sind darüber einig, dass in der Frage, was danach zu einer Bauleistung gehört - und damit nach deutschem Recht der Ausschreibung nach VOB/A unterfällt - , grundsätzlich eine weite Auslegung geboten ist (vgl. etwa OLG Dresden, Beschluss vom 02.11.2004, WVerg 11/04, VergabeR 2005, 258; OLG Jena, Beschluss vom 31.07.2002, Verg E C-16-5/01; Noch, Vergaberecht Kompakt, 2.A., 2002, Seite 118 m.w.N.), bei der wesentlich auf die funktionale Einheit abzustellen ist, die durch die Bautätigkeit entstehen soll.
  • VK Sachsen, 12.07.2007 - 1/SVK/049-07

    Bestimmung der Gesamtauftragssumme

    In der Rechtsprechung und in der Literatur besteht Einigkeit, dass eine weite Auslegung dessen, was als Bauwerk bzw. als zum Bauwerk gehörig gelten soll, geboten ist (OLG Dresden, B. v. 02.11.2004 - Az.: WVerg 11/04; OLG Thüringen, B. v. 22.8.2002 - Az.: 6 Verg 5/01; VK Südbayern, B. v. 29.11.2005 - Az.: Z3-3-3194-1-46-09/05; 1. VK Bund, B. v. 2.5.2003 - Az.: VK 1-25/03).

    Nach Auffassung des OLG Dresden (Beschluss vom 02.11.2004 - WVerg 11/04) umfasst eine zur Annahme eines Bauvertrages i.S.d. § 99 Abs. 3 GWB führende Bauleistung auch die Arbeiten, die zur Herstellung eines funktionsfähigen Bauwerkes notwendig sind.

  • VK Rheinland-Pfalz, 23.10.2013 - VK 2-18/13

    Tariftreueerklärung statt Mindestlohnerklärung abgegeben: Ausschluss zwingend!

  • VK Bund, 31.07.2006 - VK 2-65/06

    Wartung von gefahrenmelde-, informations- und sicherheitstechnischen Anlagen

  • VK Rheinland-Pfalz, 22.10.2010 - VK 2-34/10
  • VK Brandenburg, 18.11.2009 - VK 41/09

    Wann liegt eine Bauleistung vor?

  • VK Rheinland-Pfalz, 27.04.2010 - VK 1-4/10

    Rügepräklusion nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB nicht anwendbar!

  • OLG München, 19.03.2019 - Verg 3/09

    Finanzierung von Auftraggebern durch die öffentliche Hand

  • VK Rheinland-Pfalz, 10.10.2014 - VK 1-25/14

    Geforderte Tariftreueerklärung abgegeben: Einwand der Unionsrechtswidrigkeit

  • VK Brandenburg, 10.02.2012 - VK 1/12

    Einbau von technischen Anlagen in ein Bestandsgebäude: Bauleistung?

  • VK Rheinland-Pfalz, 06.10.2010 - VK 2-33/10

    Unvollständige Nebenangebote sind zwingend auszuschließen

  • VK Saarland, 13.03.2010 - 1 VK 01/10

    1. Bezüglich der Aufwendungen, die durch die notwendige Beauftragung eines

  • VK Rheinland-Pfalz, 05.07.2013 - VK 1-11/13

    Einführung einer blauen Tonne: Ausschreibungspflichtige Neuvergabe?

  • VK Rheinland-Pfalz, 18.10.2010 - VK 2-32/10

    Angebot in nicht verschlossenem Umschlag abgegeben: Angebotsausschluss!

  • VK Rheinland-Pfalz, 09.10.2009 - VK 2-38/09

    Rechtswidriger Verzicht auf eine europaweite Vergabe

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